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1380. Mai 17. Brieg.

f. 5. a. trin.

Der Rath urkundet, dass Herzog Ludwig den Kammerherrn und Gewand­schneidern von Brieg gestattet und der Rath mit Zustimmung der Aeltesten ihnen gewährt hat, dass sie ihre Kaufkaminern bauen sollen und sollen ihre Kammern jetzt und ewig frei haben an den Jahrmärkten vorn an den Wänden, dass da Niemand mit Gewande stehn soll wider ihren Willen, aber sonst im Jahre ausserhalb des Jahrmarktes darf dort Jeder wer will Gewand feil haben ohne Einspruch der Kammerherren.

Brgr. Stadtb. I. 89 b.


Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.



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